Testamentsvollstreckung
Dieses erbrechtliche Institut eignet sich besonders zur Abwicklung und Auseinandersetzung komplexer Strukturen innerhalb eines Nachlasses und / oder innerhalb von Familienverhältnissen. Gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge und bei schwierigen privaten Vermögensverhältnissen kommt die letztwillige Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch den Erblasser in Betracht.
Die Testamentsvollstreckung kann aber ebenso zweckmäßig sein, wenn es sich um einen im Geschäftsverkehr unerfahrenen Erben handelt oder der Erblasser bestrebt ist, seinen Nachlass auch nach seinem Tod für eine Zeit lang vor dem Zerfall zu schützen.
Der Testamentsvollstrecker zeichnet sich dadurch aus, dass er als Treuhänder für den Nachlass sowie fremdnützig nach dem letzten Willen des Erblassers agiert. Aufgrund der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann sich somit der Erblasser auch über seinen Tod hinaus einen gewissen Einfluss auf den Nachlass sichern.
Die Sinnhaftigkeit der letztwilligen Anordnung einer Testamentsvollstreckung hängt also von Ihrer Nachlassplanung ab.