Steueroptimierung / Steuergestaltung
Ändert der Gesetzgeber fortlaufend die Steuergesetze muss es dem Steuerbürger möglich sein, diesen periodisch eintretenden Änderungen auf legalem Wege begegnen zu können. Dies bezweckt eine steueroptimierende Gestaltung.
Auslöser für derartige Gestaltungen können z.B. im reinen Privatbereich die Nutzung der nach dem Erbschaftssteuergesetz gewährten persönlichen Freibeträge sein. Es werden aber auch Gestaltungen im unternehmerischen Bereich vorbereitet, welche die Beendigung einer Betriebsaufspaltung und die damit verbundene Aufdeckung stiller Reserven vermeiden sollen. Mitunter ist der Unternehmer aber auch daran interessiert, die Auswirkungen der x-ten Reform der Erbschaftsteuer für sein Unternehmen erläutert zu bekommen.
Weitere anzuknüpfende Lebenssachverhalte für eine steueroptimierte Gestaltung können aber auch eine bevorstehende oder eine bereits bestehende Ehe, eine beabsichtigte Unternehmensgründung – bspw. mit einer steueroptimierten Wahl der Rechtsform – sowie eine Umwandlung eines existierenden Unternehmens unter besonderer Berücksichtigung des Umwandlungssteuergesetzes und der ertragsteuerlichen Auswirkungen sein.