Unternehmensnachfolge
Die Herausforderung, die sich bei einer Unternehmensnachfolge stellt, ist das Aufeinandertreffen verschiedener Rechtsgebiete und Rechtsgrundsätze wie die des Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Steuerrechts zu meistern sowie dabei finanzielle Überlegungen und das Gerechtigkeitsempfinden aller Beteiligten ausreichend zu berücksichtigen.
Bei familiengeführten Unternehmen existieren in der Regel drei Bereiche, die Schnittmengen aufweisen: der Unternehmer, sein Unternehmen sowie die Familie des Unternehmers. Ziel des Unternehmers wird es regelmäßig sein, das Unternehmen nach seinem Tod in „guten Händen zu wissen“. Daher sind bereits zu Lebzeiten – möglichst vorausschauend – geeignete Nachfolger auszumachen, welchen im Besonderen die Sicherung und die Weiterentwicklung des Unternehmens zugetraut wird, und die der sozialen Verantwortung eines Unternehmens für seine Mitarbeiter gerecht werden. Es sollte bereits frühzeitig erörtert werden, ob es nicht sinnvoll ist, das Unternehmen schrittweise zu übergeben. Dies könnte dem Unternehmer „das letztliche Loslassen“ erleichtern und der Nachfolger würde frühzeitig und kontinuierlich an das Unternehmen herangeführt.
Weiteres Ziel der Unternehmensnachfolge muss es sein, eine für die Familie des Unternehmers gerechte, weil ausgeglichene, und für die Harmonie innerhalb der Familie zuträgliche Unternehmensübergabe zu gestalten. Die Unternehmensnachfolge hat dabei dem Versorgungsgedanken des Unternehmers und seiner Familie ausreichend Rechnung zu tragen, sollte aber gleichzeitig eine finanzielle Überforderung des Unternehmensnachfolgers vermeiden. Dies ist auch im Besonderen in solchen Fällen zu beachten, in denen nur ein Sprössling aus der Familie das Unternehmen übernimmt, aber weitere Geschwister vorhanden sind. Eine finanzielle Überforderung kann hier häufig aufgrund von Pflichtteilsansprüchen, gesellschafts- oder güterrechtlichen Ansprüchen drohen.
Eine überragende Bedeutung bei der Beratung und Gestaltung einer Unternehmensnachfolge kommt dabei der steuerlichen Seite zu. Es gilt die steuerliche Gesamtbelastung bei einer Unternehmensübergabe möglichst niedrig zu halten. Dies bedeutet, dass gerade die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden ist.
Dies erfordert wiederum von der Beratung, dass diese sowohl die rechtliche als auch die steuerliche Seite zutreffend beleuchten kann, um unter zumeist mehreren Nachfolgevarianten die steuerlich günstigste herausarbeiten zu können.