Vorsorgevollmacht, Betreuungs-, Patientenverfügung
Im Zuge des Anstiegs der durchschnittlichen Lebenserwartung ist es auch wahrscheinlicher geworden, dass den Erblasser nicht mehr der rasche Tod ereilen wird. Vielmehr besteht die Gefahr, dass der Erblasser sich in einem länger andauernden Zustand der Handlungsunfähigkeit befinden könnte, der es ihm nicht mehr ermöglicht, frei über sein Vermögen zu disponieren. Hierdurch setzt sich der Erblasser mit seinem Vermögen ohne Absicherung anderen Personen aus, welche die Schutzlosigkeit des Erblasser mitunter missbrauchen. Um die Vermögenssicherung des Erblassers bis zum Erbfall sicherstellen zu können, sollte vorausschauend eine privatrechtliche Vorsorgeregelung getroffen werden.
Die Vorsorgeregelung sollte neben einer Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung sowie eine Patientenverfügung beinhalten. Diese drei Bereiche sind nicht miteinander gleichzusetzen.
Jede Vorsorgeregelung sollte an die Bedürfnisse des Erblassers angepasst und damit individuell gestaltet sein. Es ist also davor zu warnen, im Internet kursierende Formulare zu verwenden. Lassen Sie sich also in diesem Bereich fachkundig beraten und eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgeregelung gestalten.